Google verschärft die Regeln für Bewertungen: Was KMU jetzt wissen müssen
- Tanja Dirnberger

- vor 5 Tagen
- 8 Min. Lesezeit

INHALTSVERZEICHNIS
Google verschärft die Regeln für Bewertungen: Was KMU jetzt wissen müssen
Onlinebewertungen sind für viele Menschen ein wichtiger Teil ihrer Kaufentscheidung. Bevor wir ein Hotel buchen, ein Restaurant besuchen, eine Dienstleistung beauftragen oder ein Produkt bestellen, schauen wir uns häufig zuerst die Erfahrungen anderer an.
Bewertungen schaffen Vertrauen. Zumindest dann, wenn sie echt und nachvollziehbar sind.
Am 24. Juli 2026 hat Google seine Richtlinien für Bewertungs-Snippets ergänzt. Gefälschte Bewertungen und nicht offengelegte, durch Gegenleistungen angeregte Bewertungen sollen weder auf einer Website noch in den dazugehörigen strukturierten Daten erscheinen.
Für Unternehmen, Onlineshops, Affiliate-Seiten und Selbstständige ist das ein wichtiges Signal: Bewertungen dürfen keine geschönte Marketingdekoration sein. Sie müssen auf echten Erfahrungen beruhen und transparent dargestellt werden.
Welche Regeln für Bewertungen wurden von Google am 24. Juli 2026 geändert?
Google hat seine Dokumentation für sogenannte Review Snippets um eine neue Richtlinie erweitert. Laut dem offiziellen Änderungsprotokoll soll die Ergänzung die Transparenz von Bewertungen verbessern.
Die neue Vorgabe besagt sinngemäß:
Keine gefälschten Bewertungen
Keine Bewertungen, die nicht auf einer echten Erfahrung beruhen
Keine Bewertungen gegen Geld, Rabatte, Gutscheine oder kostenlose Produkte, wenn dieser Anreiz nicht klar und deutlich offengelegt wird
Diese Anforderungen gelten sowohl für die sichtbaren Bewertungen auf einer Website als auch für die dazugehörigen strukturierten Daten (Google Search Central, 2026b).
Google hat damit nicht das Rad völlig neu erfunden. Gefälschte und irreführende Inhalte waren schon vorher problematisch. Die Regeln wurden nun aber ausdrücklich in die Richtlinien für Bewertungs-Snippets aufgenommen.
Was ist ein Bewertungs-Snippet?
Ein Bewertungs-Snippet ist eine kurze Darstellung einer Bewertung, die Google in den Suchergebnissen anzeigen kann. Häufig handelt es sich dabei um die bekannten Sterne, eine durchschnittliche Bewertung oder die Anzahl der abgegebenen Bewertungen.
Damit Google solche Informationen verstehen kann, werden auf einer Website häufig strukturierte Daten eingebaut. Sie liefern der Suchmaschine zusätzliche Informationen, etwa:
welches Produkt oder welche Leistung bewertet wurde,
wie viele Bewertungen vorliegen,
wie hoch die durchschnittliche Bewertung ist,
wer eine Bewertung verfasst hat,
wann die Bewertung veröffentlicht wurde.
Die Sterne in den Suchergebnissen fallen auf und können einen Suchtreffer attraktiver machen. Ein Anspruch auf ihre Darstellung besteht allerdings nicht. Google entscheidet selbst, ob ein sogenanntes Rich Result ausgespielt wird.
Was bedeutet „gefälschte Bewertung“?
Eine Bewertung ist nicht schon deshalb echt, weil unter ihr ein Vorname steht.
Sie sollte auf einer tatsächlichen Erfahrung mit einem Produkt, einer Dienstleistung oder einem Unternehmen beruhen.
Problematisch sind beispielsweise:
erfundene Kundenstimmen,
Bewertungen von Personen, die das Produkt nie verwendet haben,
massenhaft gekaufte Rezensionen,
durch KI erzeugte Kundenmeinungen ohne reale Kundenerfahrung,
Bewertungen aus mehreren Konten derselben Person,
Bewertungen durch Mitarbeiter, Familienmitglieder oder Geschäftspartner, wenn dadurch eine unabhängige Kundenmeinung vorgetäuscht wird,
negative Fake-Bewertungen, die einem Mitbewerber schaden sollen.
Dabei geht es nicht nur um erfundene Fünf-Sterne-Bewertungen. Auch absichtlich falsche negative Bewertungen können manipulativ sein.
Sind Bewertungen gegen Gutscheine oder Rabatte verboten?
Hier müssen wir zwei Bereiche unterscheiden:
Bewertungen auf der eigenen Website
Nach der ergänzten Google-Richtlinie für Bewertungs-Snippets sind incentivierte Bewertungen nicht automatisch ausgeschlossen, sofern:
eine echte Erfahrung mit dem Produkt oder der Leistung vorliegt und
die erhaltene Gegenleistung klar und deutlich offengelegt wird.
Eine solche Offenlegung könnte beispielsweise lauten:
Die Kundin erhielt für die Abgabe dieser ehrlichen Bewertung einen Einkaufsgutschein. Die Bewertung musste weder positiv sein noch eine bestimmte Sterneanzahl enthalten.
Die Gegenleistung darf nicht im Kleingedruckten versteckt werden. Sie sollte unmittelbar bei der Bewertung erkennbar sein.
Bewertungen auf Google Maps
Für Google-Maps-Bewertungen gelten strengere Regeln.
Google untersagt dort Bewertungen, die aufgrund eines Anreizes wie Geld, Rabatten, kostenlosen Produkten oder kostenlosen Dienstleistungen abgegeben wurden. Unternehmen dürfen auch keine Belohnung für die Änderung oder Löschung einer negativen Bewertung anbieten (Google Maps, 2026).
Für die Praxis bedeutet das:
„Bewerte uns auf Google und erhalte dafür zehn Prozent Rabatt“ ist nicht erlaubt.
Auch eine offene Kennzeichnung des Rabatts macht eine incentivierte Google-Maps-Bewertung nicht zulässig.
Darf ich Kunden aktiv um eine Bewertung bitten?
Ja. Unternehmen dürfen zufriedene und unzufriedene Kunden grundsätzlich um eine ehrliche Bewertung bitten.
Die Bitte sollte jedoch neutral formuliert sein. Du solltest weder eine bestimmte Sterneanzahl verlangen noch vorgeben, was der Kunde schreiben soll.
Eine passende Formulierung wäre:
Wie zufrieden waren Sie mit unserer Leistung? Wir freuen uns über Ihre ehrliche Rückmeldung.
Weniger empfehlenswert wäre:
Wenn Sie zufrieden waren, geben Sie uns bitte fünf Sterne.
Unternehmen sollten außerdem nicht nur jene Kunden zu Google weiterleiten, die vorher angegeben haben, besonders zufrieden zu sein. Das gezielte Aussortieren unzufriedener Kunden wird als Review Gating bezeichnet. Google untersagt es Unternehmen, negative Bewertungen zu verhindern oder ausschließlich positive Rückmeldungen einzuholen (Google Maps, 2026).
Ehrliches Bewertungsmarketing bedeutet: Jede echte Erfahrung darf sichtbar werden – nicht nur die perfekte.
Was bedeutet die Regel für Testprodukte?
Unternehmen versenden Produkte häufig kostenlos an Blogger, Influencer oder andere Personen, damit diese darüber berichten.
Auch Affiliate-Seiten testen Produkte, vergleichen Angebote und geben Empfehlungen ab. Hier ist Transparenz besonders wichtig.
Wer ein Produkt kostenlos erhalten hat, sollte das klar mitteilen. Beispielsweise:
Das Produkt wurde mir für diesen Test kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Anbieter hatte keinen Einfluss auf meine Bewertung.
Dabei sollte die Bewertung weiterhin auf einer echten Auseinandersetzung mit dem Produkt beruhen. Ein kostenlos erhaltenes Produkt ist kein Freibrief für eine vorher bestellte Lobeshymne.
Eine Offenlegung macht eine erfundene Bewertung nicht echt. Sie macht lediglich eine tatsächlich durchgeführte, aber unterstützte Produkterfahrung transparent.
Was gilt für Affiliate-Links?
Eine Affiliate-Provision ist nicht genau dasselbe wie eine incentivierte Kundenbewertung. Bei einem Affiliate-Link erhält der Betreiber einer Website möglicherweise eine Provision, wenn ein Leser über diesen Link etwas kauft.
Diese wirtschaftliche Verbindung sollte klar offengelegt werden.
Ein möglicher Hinweis lautet:
Dieser Beitrag enthält Affiliate-Links. Wenn du über einen solchen Link etwas kaufst, erhalte ich möglicherweise eine Provision. Für dich entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Wichtig ist, dass Produktempfehlungen nicht als scheinbar neutrale Kundenbewertungen dargestellt werden, wenn ein wirtschaftliches Interesse dahintersteht.
Google verlangt für bezahlte oder anderweitig vergütete Links außerdem eine entsprechende technische Kennzeichnung, beispielsweise mit rel="sponsored" (Google Search Central, 2026).
Was haben sichtbare Bewertungen mit strukturierten Daten zu tun?
Strukturierte Daten dürfen keine bessere Welt darstellen als die sichtbare Website.
Wenn auf einer Seite beispielsweise vier echte Bewertungen zu sehen sind, dürfen im Hintergrund nicht plötzlich 120 Bewertungen und eine erfundene Durchschnittsnote an Google übermittelt werden.
Google verlangt unter anderem:
Bewertungsinhalte müssen für Besucher sichtbar sein.
Strukturierte Daten müssen die sichtbaren Inhalte korrekt wiedergeben.
Bewertungen müssen sich auf ein konkretes Produkt oder eine konkrete Leistung beziehen.
Bewertungen von anderen Websites dürfen nicht einfach zusammengefasst und als eigene Bewertung ausgegeben werden.
Gefälschte oder nicht offengelegte incentivierte Bewertungen dürfen nicht in den Bewertungsdaten enthalten sein.
Eine technisch korrekte Auszeichnung bedeutet außerdem nicht automatisch, dass Google die Bewertungssterne anzeigt.
Was kann bei einem Verstoß passieren?
Verstöße gegen die Richtlinien für strukturierte Daten können dazu führen, dass eine Seite ihre Berechtigung für erweiterte Suchergebnisse verliert.
Google kann eine manuelle Maßnahme gegen die strukturierten Daten einer Website verhängen. In diesem Fall können die Bewertungssterne aus den Suchergebnissen verschwinden. Die Seite selbst kann weiterhin in der normalen Google-Suche erscheinen; betroffen ist zunächst die Darstellung als Rich Result.
Unabhängig davon können gefälschte Bewertungen auch rechtlich problematisch sein.
Nach den EU-Regeln gegen unlautere Geschäftspraktiken dürfen Unternehmen keine gefälschten Kundenbewertungen beauftragen oder Verbraucher über deren Echtheit täuschen. Wer Bewertungen auf seiner Website veröffentlicht, muss außerdem darüber informieren, ob und wie geprüft wird, dass sie von tatsächlichen Kunden stammen (Europäische Union, 2026).
Die Google-Richtlinien sind daher nicht die einzige Ebene. Auch Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht können eine Rolle spielen.
Warum echte Kritik wertvoller sein kann als fünf perfekte Sterne
Viele Unternehmen haben Angst vor negativen Bewertungen. Dabei wirkt ein ausschließlich aus überschwänglichem Lob bestehendes Bewertungsprofil nicht unbedingt glaubwürdig.
Eine sachliche kritische Bewertung kann sogar hilfreich sein. Sie zeigt:
welche Erwartungen Kunden haben,
an welchen Stellen Prozesse verbessert werden können,
welche Informationen vor einem Kauf fehlen,
welche Zielgruppe möglicherweise nicht zum Angebot passt,
wie professionell ein Unternehmen mit Kritik umgeht.
Entscheidend ist die Reaktion.
Eine gute Antwort auf eine negative Bewertung könnte lauten:
Vielen Dank für Ihre offene Rückmeldung. Es tut uns leid, dass Ihre Erfahrung nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat. Wir möchten den Vorgang gerne nachvollziehen und eine Lösung finden. Bitte kontaktieren Sie uns unter …
Eine solche Antwort wirkt häufig vertrauenswürdiger als ein emotionales Wortgefecht oder der Versuch, jede kritische Stimme verschwinden zu lassen.
So baust du ein ehrliches Bewertungssystem auf
Ein sauberes Bewertungsmanagement muss nicht kompliziert sein.
1. Bitte systematisch um ehrliche Rückmeldungen
Bitte Kunden nach einem Kauf oder einer abgeschlossenen Leistung um ihre tatsächliche Meinung – unabhängig davon, ob du mit einer positiven Bewertung rechnest.
2. Beeinflusse weder Sterne noch Inhalt
Verlange keine Fünf-Sterne-Bewertung und gib nicht vor, welche Aussagen enthalten sein sollen.
3. Biete keine Belohnung für Google-Bewertungen an
Keine Rabatte, Gutscheine, Gewinnspiele oder kostenlosen Produkte als Gegenleistung für eine Google-Maps-Bewertung.
4. Lege Vorteile und Kooperationen offen
Wurde ein Produkt kostenlos zur Verfügung gestellt oder eine Bewertung auf der eigenen Website anderweitig unterstützt, muss das unmittelbar erkennbar sein.
5. Trenne Kundenbewertungen von eigenen Empfehlungen
Ein persönlicher Produkttest, ein Affiliate-Beitrag und eine Kundenbewertung sind unterschiedliche Formate. Mache sichtbar, wer spricht und welche wirtschaftliche Beziehung besteht.
6. Prüfe deine strukturierten Daten
Die sichtbaren Bewertungen, ihre Anzahl und die an Google übermittelten Angaben müssen zusammenpassen.
7. Reagiere professionell auf Kritik
Negative Rückmeldungen sind kein Angriff auf die gesamte Existenz eines Unternehmens. Sie können Hinweise liefern, wo Kommunikation, Angebot oder Kundenservice verbessert werden sollten.
Checkliste für KMU und Selbstständige
Prüfe dein Bewertungsmarketing anhand dieser Fragen:
Beruhen alle veröffentlichten Bewertungen auf echten Erfahrungen?
Ist klar erkennbar, wer eine Bewertung abgegeben hat?
Wurden Rabatte, Gutscheine oder kostenlose Produkte vergeben?
Sind solche Gegenleistungen unmittelbar offengelegt?
Wurden für Google-Bewertungen Anreize angeboten?
Werden ausschließlich zufriedene Kunden um öffentliche Bewertungen gebeten?
Stimmen sichtbare Bewertungen und strukturierte Daten überein?
Sind Produkttests und Affiliate-Inhalte als solche erkennbar?
Werden negative Bewertungen sachlich und respektvoll beantwortet?
Ist dokumentiert, wie Bewertungen eingeholt und geprüft werden?
Wenn du mehrere dieser Fragen nicht eindeutig beantworten kannst, ist es Zeit für einen kleinen Bewertungscheck.
Fazit: Vertrauen lässt sich nicht durch fünf gekaufte Sterne ersetzen
Bewertungen sind ein wirkungsvolles Marketinginstrument. Gerade deshalb müssen Unternehmen verantwortungsvoll damit umgehen.
Die Ergänzung der Google-Richtlinien vom 24. Juli 2026 zeigt, wohin die Entwicklung geht: Suchmaschinen, Plattformen und Verbraucherschützer verlangen mehr
Transparenz und nachvollziehbare Kundenerfahrungen.
Für seriöse Unternehmen ist das keine schlechte Nachricht.
Wer gute Arbeit leistet, ehrlich um Rückmeldungen bittet, Kooperationen offenlegt und auch mit Kritik professionell umgeht, braucht keine erfundenen Kundenstimmen.
Marketing darf überzeugen. Es sollte aber nicht vortäuschen.
Vertrauen entsteht nicht durch perfekte Bewertungen, sondern durch glaubwürdige Erfahrungen.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine, praxisorientierte Einordnung und stellt keine Rechtsberatung dar.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf ich Kunden um eine Google-Bewertung bitten?
Ja. Du darfst Kunden neutral um eine ehrliche Bewertung bitten. Du solltest keine bestimmte Sterneanzahl verlangen und keinen Einfluss auf den Inhalt der Bewertung nehmen.
Darf ich für eine Google-Bewertung einen Rabatt anbieten?
Nein. Google untersagt Anreize wie Geld, Rabatte, Gutscheine, kostenlose Produkte oder Dienstleistungen im Austausch für eine Bewertung auf Google Maps.
Sind incentivierte Bewertungen auf der eigenen Website erlaubt?
Nach den Google-Richtlinien für Bewertungs-Snippets können sie berücksichtigt werden, wenn sie auf einer echten Erfahrung beruhen und der Anreiz klar und deutlich offengelegt wird. Zusätzlich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten.
Darf ich Google-Bewertungen auf meiner Website einbinden?
Du kannst Bewertungen sichtbar einbinden. Für die Sterne-Darstellung in den organischen Suchergebnissen gelten jedoch zusätzliche Regeln. Selbst kontrollierte Bewertungen eines Unternehmens sind nicht automatisch für das Bewertungs-Rich-Result zugelassen.
Darf ich negative Bewertungen löschen?
Auf deiner eigenen Website solltest du echte kritische Bewertungen nicht gezielt unterdrücken und dadurch ein irreführendes Gesamtbild erzeugen. Bei Google kannst du eine Bewertung melden, wenn sie gegen die Plattformrichtlinien verstößt. Eine bloß negative Meinung ist jedoch noch kein Richtlinienverstoß.
Können KI-generierte Bewertungen verwendet werden?
Nur wenn hinter ihnen eine echte, nachvollziehbare Kundenerfahrung steht und die KI lediglich bei der sprachlichen Formulierung unterstützt. Vollständig erfundene KI-Bewertungen sind keine echten Kundenmeinungen und dürfen nicht als solche dargestellt werden.
Quellenverzeichnis
Europäische Union. (2026, 28. April). Unlautere und verbotene Geschäftspraktiken. Your Europe. https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/unfair-treatment/unfair-commercial-practices/index_de.htm
Google Maps. (2026). Unzulässige und eingeschränkt zulässige Inhalte: Von Nutzern erstellte Inhalte. Google Support. https://support.google.com/contributionpolicy/answer/7400114
Google Search Central. (2026a, 24. Juli). Latest documentation updates: Added a new review snippet guideline. Google for Developers. https://developers.google.com/search/updates
Google Search Central. (2026b, 24. Juli). Review snippet structured data. Google for Developers. https://developers.google.com/search/docs/appearance/structured-data/review-snippet
Google Search Central. (2026c). Qualify your outbound links to Google. Google for Developers. https://developers.google.com/search/docs/crawling-indexing/qualify-outbound-links
Google Search Central. (2026d). General structured data guidelines. Google for Developers. https://developers.google.com/search/docs/appearance/structured-data/sd-policies

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